Schulinterner Hygieneplan gegen Corona

Alle Schulen verfügen nach §36 i.V.m. §33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen. Der Hygieneplan Corona dient als Ergänzung. 

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