Maskenpflicht in der Schule und Ausnahme

Laut der Schul-Corona-Verordnung gilt ab sofort für alle Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen, eine Maskenpflicht: beim Betreten und Verlassen der Schule, in den Fluren und auch im Klassenraum.

Ausnahme: Wenn sich die Schülerinnen und Schüler im Freien z.B. auf dem Spielplatz aufhalten, müssen sie keine Maske tragen.