Neues Formular zur Gesundheitsbestätigung ab dem 8. April

Am ersten Tag des Schulbesuchs nach den Osterferien muss das neue Formular zur Gesundheitsbestätigung vor Schulbeginn unterschrieben in die Schule mitgebracht werden. Das Formular kann der Schule auch in digitaler Form als Scan oder Bilddatei übermittelt werden. Für Schülerinnen und Schüler, für die die Erziehungsberechtigen der Pflicht zur Abgabe der Erklärung nicht nachkommen, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen. Das Verbot gilt bis zur Vorlage der Erklärung.