Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht aufgehoben

Bereits ab heute, dem 09. Juni 2021,  wird die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht für alle am Unterricht Beteiligten und auf den Schulhöfen aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis beziehungsweise in der jeweiligen kreisfreien Stadt unter 50 liegt.
In den Lehrerzimmern und auf den Fluren im Schulgebäude ist jedoch weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend.
In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien wird zeitlich begrenzt die Maskenpflicht für alle an Schule Beteiligten auch bei entsprechend niedriger Inzidenz nochmals temporär eingeführt, um Risiken weitestgehend zu vermeiden.