Außerschulisches Lern- und Förderprogramm des Landes M-V bis zum 12. August

Das außerschulische Lern- und Förderprogramm des Landes M-V wird mit externen Nachhilfeinstituten bis zum 12. August fortgesetzt. Sie als Eltern melden Ihr Kind dafür an und müssen hierfür einen Berechtigungsschein aus dem Internet herunterladen und ausfüllen. Der Berechtigungsschein muss von der Schulleitung unterschrieben werden. Das können sie noch bis zum 1.7. oder in der ersten, fünften oder sechsten Ferienwoche im Sekretariat veranlassen. 

 

Den entsprechenden Flyer finden Sie im Anhang.