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Informationen und Formulare zur Notfallbetreuung ab dem 25. Januar 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der weiterhin angespannten Situation im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit den Kreisen und den kreisfreien Städten auf zusätzliche Schutzmaßnahmen verständigt. Damit Sie sich darauf vorbereiten können, möchten wir Sie dazu heute zeitnah – ergänzend zu den bisherigen Pressemitteilungen – informieren.

Für den Fall, dass die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag, den 21. Januar 2021, um 18:00 Uhr bei mehr als 150 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner (in den vergangenen sieben Tagen) liegt, gelten ab Montag, den 25. Januar 2021, folgende Regelungen zur Schulorganisation:

Im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim wird den Schülerinnen und Schülern der Besuch der Schulen weitestgehend untersagt. Auch die Grundschulen sind – bis auf eine Notbetreuung – geschlossen. Es gilt das Distanzlernen.

Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen ( siehe Erklärung zur Unabkömmlichkeit) tätig sind, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Zur Inanspruchnahme der Notbetreuung müssen die jeweiligen Schülerinnen und Schüler eine Eigenerklärung der Eltern über die Notwendigkeit vorlegen sowie eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers. 

Für den Fall, dass der kritische 7-Tage-Inzidenzwert von >150 am 21. Januar 2021 erreicht wird, werden die neuen Regelungen kurzfristig per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Entsprechende Formulare des Bildungsministeriums für die Eltern finden Sie im Anhang oder auf unserer Homepage . Es besteht auch die Möglichkeit, die Formulare als Ausdruck im Sekretariat der Schule zu erhalten.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung (Tel. 038852/52220).

Wir verbleiben zunächst

mit freundlichen Grüßen 
 

M. Sagemüller

Schulleitung

 

Wittenburg, 21.01.2021

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