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Maskenpflicht in der Schule und Ausnahme

Laut der Schul-Corona-Verordnung gilt ab sofort für alle Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen, eine Maskenpflicht: beim Betreten und Verlassen der Schule, in den Fluren und auch im Klassenraum.

Ausnahme: Wenn sich die Schülerinnen und Schüler im Freien z.B. auf dem Spielplatz aufhalten, müssen sie keine Maske tragen.

 

 

Termine

Nächste Veranstaltungen:

31. 05. 2024

 

11. 06. 2024 - Uhr

 

15. 06. 2024 - Uhr bis Uhr

 
Schnappschüsse
Kontakt

Friedensring 70
19243 Wittenburg

 

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